claire Benutzerhandbuch - Stand: 10.06.2020

5.4.10.1.1 Heilmittelverordnung drucken Wenn Sie die „Heilmittelverordnung“ direkt drucken möchten, klicken Sie auf den Button „Drucken.“ > Es öffnet sich automatisch ein neuer Tab mit der Vorschau der „Heilmittelverordnung." > Klicken Sie dort erneut auf das „Drucker- Symbol“. > Es öffnet sich der voreingestellte Druckauftrag Ihres PC´s. > Bestätigen Sie auch hier den Druckauftrag mit dem Klick auf „Drucken.“ 5.4.10.2.2 Heilmittelverordnung speichern Wenn Sie die „Heilmittelverordnungen" speichern und zu einem späteren Zeitpunkt ausdrucken oder der Rezeption diese Heilmittelverordnung schon in claire hinterlegen möchten, klicken Sie auf „Speichern." > Das Fenster der „Verordnung“ schließt sich nach dem Speichern automatisch. > Sie finden alle gespeicherten und/ oder ausgedruckten „Heilmittelverordnungen“ in der „AZ Liste“. > Wenn Sie erneut auf das Heilmittel- Symbol in der Formular Druckleiste klicken, wird Ihnen die Vorlage erneut angezeigt. In der „AZ Liste“ können Sie dann die gewünschte Heilmittelverordnung anklicken und die Verordnung wie oben beschrieben ausdrucken. Unter dem Historie- Symbol, werden Ihnen alle Änderungen angezeigt, die zu der jeweiligen Heilmittelverordnung getätigt worden sind. Seite 133

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